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Der Betonarbeitsvertrag

Fachbeitrag im Arbeitsrecht

Die Bedeutung des Geschäftsführervertrags im Betonbau bei Betriebsübergängen

In der Welt des Betonbaus kann der Übergang eines Betriebs eine bedeutende Veränderung darstellen. Doch was oft übersehen wird, ist die rechtliche Situation des Geschäftsführers bei einem solchen Übergang. Hierbei herrscht häufig der Irrtum vor, dass ein Geschäftsführer keine Kündigungsschutzrechte genießt. Das ist jedoch nicht korrekt, wie das Bundesarbeitsgericht klarstellte. Selbst bei einem Betriebsübergang geht das Arbeitsverhältnis des Geschäftsführers auf den Erwerber über, selbst wenn die Organstellung nicht übertragen wird.
Organstellung und Vertragsverhältnis
Die Position des Geschäftsführers ist nicht allein durch einen Vertrag mit der Gesellschaft begründet, sondern wird gesetzlich festgelegt. Diese rechtliche Verflechtung macht es wichtig zu verstehen, dass die Tätigkeit als Geschäftsführer nicht ausschließlich an einen Vertrag gebunden ist.
Arbeitsvertrag und Dienstvertrag
Typischerweise wird die Vereinbarung zwischen dem Geschäftsführer und der Gesellschaft in einem Geschäftsführerdienstvertrag festgehalten. Doch es gibt Fälle, in denen der Geschäftsführer bereits als Arbeitnehmer im Unternehmen tätig war, bevor er zum Geschäftsführer befördert wurde. In solchen Situationen endet der Arbeitsvertrag nicht automatisch mit einem neuen Dienstvertrag oder der Bestellung zum Geschäftsführer.
Betriebsübergang
Das Bundesarbeitsgericht hat bestätigt, dass bei einem Betriebsübergang das Arbeitsverhältnis des ehemaligen Geschäftsführers auf den Erwerber übergeht. Dies geschieht gemäß § 613a BGB, unabhängig davon, ob ein Arbeitsverhältnis der rechtlichen Beziehung zwischen Organ und Gesellschaft zugrunde liegt.
Prüfung erforderlich
Eine sorgfältige Prüfung der vertraglichen Situation des Geschäftsführers ist daher von entscheidender Bedeutung, insbesondere bei Unternehmensübernahmen, bei denen ein Wechsel in der Geschäftsleitung erwünscht ist. Wenn der Erwerber nicht das Risiko eingehen möchte, den ehemaligen Geschäftsführer als Arbeitnehmer weiterbeschäftigen zu müssen, ist es wichtig, Klarheit darüber zu erlangen, ob der Geschäftsführer aufgrund eines Dienstvertrags oder eines bereits vor seiner Bestellung als Geschäftsführer geschlossenen Arbeitsvertrags tätig ist. Andernfalls besteht die Gefahr, dass der Erwerber plötzlich das alte Management als Arbeitnehmer beschäftigen muss.

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