Kanzlei Fritsch - Für Arbeitnehmer und Betriebsräte

Rechtsanwalt Rechtsberatung für Betriebsräte Aachen

Dienstleistung im Arbeitsrecht

Wo und in welchen Situationen Betriebsräte auf die Unterstützung eines Rechtsanwalts angewiesen sind, ist in den entsprechenden Gesetzestexten und § festgelegt.

Als Rechtsanwalt stehe ich Betriebsräten bei juristischen Problemen zur Seite. Droht Ihnen als Betriebsrat eine Betriebsänderung oder Kündigung? Haben Sie Schwierigkeiten mit undurchschaubaren Klauseln in Vertriebsvereinbarungen?

Als Betriebsrat tragen Sie viel Verantwortung. Ihnen liegt die Vertretung der Arbeitnehmer am Herzen, ebenso wie die wirtschaftliche Lage des Betriebes. Dabei können in der Betriebsratsarbeit oft komplexe juristische Fragen aufkommen. Das Arbeitsrecht räumt Ihnen das Recht ein, einen Rechtsanwalt auf Kosten des Arbeitgebers zu engagieren. Ein Rechtsanwalt kann Sie als Rechtsberater oder Sachverständiger vor Gericht und außergerichtlich vor der Einigungsstelle vertreten.

Ob es um Kündigungen, Betriebsänderungen oder andere Probleme im Arbeitsrecht geht – ein Rechtsanwalt ist für den Betriebsrat eine gute Wahl. Lassen Sie mich auseinandersetzen und Ihre Rechte gegenüber dem Arbeitgeber durchsetzen.

So unterstützen wir Sie in der Auseinandersetzung mit Ihrem Arbeitgeber

Damit wir Sie als Betriebsrat am besten beraten können, sollten Sie folgendes bedenken: 

  • Vorgehen bei Beauftragung

    • Um einen Anwalt zu engagieren müssen Sie als Betriebsrat einen Beschluss fassen

      • Dieser muss nach den Vorschriften des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG) ordnungsgemäß sein. Unter anderem aus folgenden Gründen kann der Beschluss ungültig sein:

        • Fehlerhafte Tagesordnungen

        • Fehlerhafte Anwesenheit und Besetzung von Ersatzmitgliedern und Delegationen

        • Fehler beim Zählen der Stimmen

        • Befangenheit eines Betriebsratsmitglieds

  • Freie Wahl

    • Der Betriebsrat hat freie Wahl, ob er sich gewerkschaftlich oder anwaltlich (und von welchem Anwalt) vertreten lassen möchte.

  • Kosten

    • Die Rechtsberatung wird durch den Arbeitgeber bezahlt. Dies ist unabhängig vom Ausgang des Prozesses und wer die klagende Partei ist. Der Betriebsrat darf einen Anwalt aber nicht völlig mutwillig oder zu aussichtslosen Verfahren anstrengen.

    • Die Anwaltskosten müssen aber in einem verhältnismäßigen Rahmen bleiben.

    • Beauftrag der Betriebsrat einen Anwalt als unabhängigen Sachverständigen, muss er sich zuvor mit dem Arbeitgeber absprechen.

      • Das Arbeitsgericht (AG) kann der Beauftragung eines juristischen Sachverständigen auch zustimmen, sollte sich der Arbeitgeber aus unsachlichen Gründen weigern.

  • Umfang anwaltlicher Unterstützung

    • Vertretung des Betriebsrats vor Gericht

    • Außergerichtliche Begleitung bei alternativen Streitbeilegungsverfahren (etwa bei einer Einigungsstelle) auf Augenhöhe mit Betriebsratsanwalt

    • Als unabhängiger Sachverständiger zur Klärung komplexer juristischer Fragen (wie etwa Rechtmäßigkeit eines Sozialplans)


Suchen Sie noch eine juristische Beratung für Ihren Betriebsrat? Wir stehen Ihnen bei sämtlichen Fragen rund um das Individual- und Kollektivarbeitsrecht zur Seite.

Wie kann der Betriebsrat einen Anwalt beauftragen?

Rechtsbeistand für den Betriebsrat nötig? Laut BetrVG haben Sie das Recht auf einen Betriebsratsanwalt. Ob Kündigung, Vertriebsvereinbarungen, Betriebsratsbeschlüsse oder Betriebsänderungen – ich bin an Ihrer Seite. Als Rechtsanwalt im Arbeitsrecht helfe ich Ihnen durch außergerichtliche Rechtsberatung, als Vertretung bei der Einigungsstelle oder vor Gericht sowie als unabhängiger Sachverständiger.

Kontaktieren Sie mich jetzt für eine kostenlose Ersteinschätzung. Danach fassen Sie den Betriebsratsbeschluss und beauftragen Sie mich als Rechtsexperten. Wenn Sie mein Mandant sind, profitieren Sie durch meine langjährige Praxiserfahrung. Anders als Gewerkschaften löse ich die Probleme einvernehmlich; zur Not setze ich Ihr Recht aber auch vor Gericht durch. Weil nicht Sie als Betriebsrat, sondern der Arbeitgeber zahlt, kläre ich Sie gerne über die Rechtsanwalts- und Gerichtskosten auf.

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Ich berate Sie gerne umfassend und persönlich bei Ihrem Anliegen.

Der Betriebsrat darf zur Beantwortung einer komplexen rechtlichen Frage einen Anwalt beauftragen. Dies sind etwa rechtliche Folgen einer Vertriebsvereinbarung, eine Betriebsänderung oder ein Sozialplan. Einfach sind formale Fragen, wie etwa das Anhörungserfordernis des Betriebsrats.

Um einen Rechtsanwalt zu beauftragen, muss der Betriebsrat gemäß den Bestimmungen des BetrVG vorgehen: Zunächst beraten die Betriebsratsmitglieder intern. Anschließend wird ein Beschluss gefasst, dass ein Rechtsbeistand hinzugezogen werden soll. Wenn der Rechtsanwalt als Sachverständiger fungieren soll, ist eine Absprache mit dem Arbeitgeber erforderlich.

Die Kosten für Rechtsanwälte trägt der Arbeitgeber, da der Betriebsrat über kein eigenes Budget verfügt und somit finanziell nicht handlungsfähig ist. Sofern der Betrieb eine juristisch tätige Gewerkschaft hat, kann diese auch in Anspruch genommen werden, sofern ihre Leistungen gleichwertig zu denen eines Rechtsanwalts sind.
Ein Betriebsrat kann grundsätzlich frei wählen, welchen Rechtsanwalt er für seine rechtlichen Angelegenheiten beauftragt. Es ist nicht erforderlich, dies vorher mit dem Arbeitgeber abzusprechen. Auch wenn der Betrieb eine Gewerkschaft hat, die rechtliche Fragen klärt, besteht die Möglichkeit, einen Anwalt hinzuzuziehen. In der Regel ist es jedoch erforderlich, dies aus Kostengründen zu begründen.
Es ist für beide Parteien von Vorteil, eine außergerichtliche Einigung anzustreben. Ich als Rechtsanwalt bemühe mich, die Interessen des Betriebsrats in der Regel in Einvernehmen durchzusetzen. Im Gegensatz dazu sind Gewerkschaften nicht an den Grundsatz der vertrauensvollen Zusammenarbeit gebunden und verfolgen eigene Interessen, die dem Betriebsrat nachteilig sein können.
Der Betriebsrat verfügt über umfassende Mitbestimmungsrechte in Bezug auf die betriebliche Personalpolitik. Diese umfassen unter anderem die Festlegungen zur Prävention von Berufskrankheiten und Arbeitsunfällen, die Umsetzung von betrieblichen Weiterbildungsmaßnahmen sowie die Gestaltung von leistungsbezogenen Vergütungen.
Der Betriebsrat erlangt seine umfassende Befugnis durch die Ausübung von Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechten. Bestimmte Regelungen können vom Arbeitgeber nur mit Zustimmung des Betriebsrates umgesetzt werden. Dazu gehören beispielsweise die Auszahlung der Arbeitsentgelte oder Vorgaben bezüglich des Verhaltens der Arbeitnehmer.
Der Betriebsrat muss vor jeder Einstellung vom Arbeitgeber informiert werden. Ihm müssen die erforderlichen Bewerbungsunterlagen und Informationen zur Person vorgelegt werden. Bevor es zur Einstellung neuer Mitarbeiter kommt, muss der Betriebsrat zustimmen.
Der Betriebsrat ist eine Arbeitnehmervertretung in Betrieben, Unternehmen und Konzernen. Seine rechtliche Grundlage ist in dem Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) geregelt. In Betriebsräten sitzen Betriebsratsmitglieder, die sich für die Beschäftigten und deren Rechte und Arbeitsbedingungen innerhalb des Betriebes einsetzen.
Er hat Anspruch auf alle Informationen und Unterlagen des Arbeitgebers, die für die Ausführung seiner Aufgaben notwendig sind. Außerdem muss der Arbeitgeber den Betriebsrat rechtzeitig über geplante Umgestaltungen und deren Auswirkungen auf die Arbeitnehmer informieren. Z. B.: Personalplanung, Verlegung des Betriebs.

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