Kanzlei Fritsch - Für Arbeitnehmer und Betriebsräte

Rechtsanwalt Feststellung Grad der Behinderung (GdB) Aachen

Dienstleistung im Sozialrecht

Ermittlung des GdB

Ihre Anträge auf Anerkennung einer Schwerbehinderung beim Versorgungsamt werden nicht richtig anerkannt? Der Grad Ihrer Behinderung wurde falsch ermittelt? Sie wollen Widerspruch oder einen Antrag auf Neufeststellung stellen? Vom Antrag über das Feststellungsverfahren bis zum Nachteilsausgleich oder Schwerbehindertenausgleich ist ein langer Weg. Dabei passieren dem Versorgungsamt immer wieder Fehler – sprich Ihre Vorteile wie Kündigungsschutz oder Nachteilsausgleich bleiben auf der Strecke. Wie Sie Ihre Lebensbedingungen erleichtern können und was Sie beim Antrag und der Anerkennung beachten sollten, erkläre ich als Kanzlei für Sozialrecht.

Vorteil bei Feststellung des Grads der Schwerbehinderung

Wenn Sie schwerbehindert sind, erhalten Sie als Nachteilsausgleich viele Vorteile, wie unter anderem: 

  • Vergünstigung in öffentlichen Verkehrsmitteln

  • Vergünstigung oder kostenlose Eintritte in Museen, Kinos, Schwimmbäder, etc. (auch für Begleitpersonen)

  • Erhalt von Unterstützungsleistungen

  • Zusätzliche Urlaubstage

  • Kündigungsschutz

  • Arbeitsplatzanpassungen

  • Parkausweise

  • Sozialleistungen

  • Vorzüge bei der Wohnungssuche

  • Zugang zu Bildung und Ausbildung

Beantragung eines Schwerbehindertenausweises

Bei der Beantragung eines Schwerbehindertenausweises sind viele Besonderheiten des Schwerbehindertenrechts zu beachten.

  • Den Antrag müssen Sie beim Versorgungsamt stellen.

    • Dies richtet sich nach der Schwerbehindertenausweisverordnung (SchwbAwV)

    • Ein Grad der Behinderung von wenigstens 50 ist erforderlich für eine Schwerbehinderung.

  • Sie können einen Antrag stellen, wenn Sie selbst von der Behinderung betroffen sind, durch den Schwerbehinderten bevollmächtigt oder für ihn sorgeberechtigt sind.

    • Jugendliche dürfen ab 15. Lebensjahr einen Schwerbehindertenausweis beantragen.

    • In vielen Bundesländern ist die Beantragung auch online möglich.

  • Versorgungsamt stellt den Grad der Behinderung fest und das eintragungsfähige Merkzeichen.

    • Hierzu sollten Sie möglichst alle Beeinträchtigungen auflisten sowie ämtliche ärztlichen Unterlagen und Befunde beifügen.

    • Die Merkzeichen (zum Beispiel Bl = Blind, Gl = Gehörlos, aG = Außergewöhnliche Gehbehinderung) entscheiden über die Art und den Umfang der Vergünstigung.

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Ich berate Sie gerne umfassend und persönlich bei Ihrem Anliegen.

Mit einem Rechtsanwalt sicher unterwegs

Fehler passieren häufig, wie etwa bei der falschen Einstufung oder fehlenden Merkzeichen. Das darf nicht zu Ihren Lasten gehen – wehren Sie sich dagegen. Mit einem umfangreichen Antrag oder einem Widerspruch gegen den Feststellungsbescheid können Sie gegen Fehler bei der Festellung der GdB vorgehen. Als Kanzlei für Sozialrecht in Aachen weiß ich, wie komplex das Sozialrecht ist. Deswegen beraten und vertrete ich Sie. Von der Begründung des Antrags über die Begleitung beim Feststellungsverfahren bis zur Durchsetzung Ihres Nachteilsausgleichs – kontaktieren Sie mich und informieren Sie sich. So kann ich den Sachverhalt richtig einschätzen und für Sie zur Not auch vor dem Sozialgericht klagen.

Rufen Sie jetzt an und lassen Sie sich beraten.

Häufige Fragen (FAQ)

Der Grad der Behinderung kann sich verbessern und verschlechtern. Je nach Gesundheitszustand ändert sich dann auch die Anerkennung des GdB. Hierfür ist allerdings ein Antrag auf Neufeststellung beziehungsweise ein Neufeststellungsverfahren notwendig.
Anders als die Anerkennung des Grades der Behinderung (GdB), ist ein Schwerbehindertenausweis maximal 5 Jahre lang gültig. Unter Umständen kann dieser aber auch unbefristet ausgestellt werden. Sollte der Schwerbehindertenausweis ablaufen, können Sie die Neufeststellung beantragen.
Werden Sie in einen zu niedrigen Grad der Behinderung (GdB) eingestuft, können Sie sich gegen die fehlerhafte Anerkennung wehren. Häufig unterlaufen dem Versorgungsamt Fehler beim Feststellungsverfahren. Mit einem Widerspruch oder einer Klage vor dem Gericht können Sie dagegen vorgehen.
Den Antrag auf Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises sowie das Feststellungsverfahren oder der Antrag auf Neufeststellung können Sie beim zuständigen Versorgungsamt stellen. Je nach Bundesland finden Sie die Ämter beim Land, Kreis oder in der Kommune.
Wenn Sie einen Schwerbehindertenausweis beantragen wollen, sollten Sie zunächst mit Ihrem Arzt sprechen. Im Anschluss sammeln Sie alle notwendigen Unterlagen wie Diagnosen und sonstige ärztliche Bescheinigungen. Schließlich können Sie beim Versorgungsamt den Antrag stellen.
Wenn Sie schwerbehindert sind, sollten Sie einen Schwerbehindertenausweis beantragen. Durch das Schwerbehindertenrecht steht Ihnen ein Nachteilsausgleich zu. Dazu kommen weitere Vorteile, wie ein besonderer Kündigungsschutz.
Je nach Art der Behinderung wird zwischen mehreren Merkzeichen unterschieden. Hierzu gehören unter anderem aG = außergewöhnliche Gehbehinderung, H = Hilflosigkeit, Bl = Blindheit. Je nach Schwerbehindertenrecht der Bundesländer können weitere Merkzeichen gelten.
Für die Einstufung des Grades der Behinderung (GdB) ist eine ärztliche Diagnose notwendig. Anhang dieser Diagnose stuft das Versorgungsamt Sie in einen Grad der Behinderung ein. Ist die Anerkennung Ihres Grades fehlerhaft, können Sie dagegen vorgehen.
Sollte Ihr Antrag auf einen Schwerbehindertenausweis, abgelehnt oder Sie falsch eingestuft worden sein, können Sie sich dagegen wehren. Hierzu können Sie entweder einen Widerspruch gegen den Ablehnungs- beziehungsweise Feststellungsbescheid oder vor dem Gericht dagegen klagen.
Wenn Sie alle Dokumente gesammelt haben, können Sie den Antrag beim zuständigen Versorgungsamt stellen. Dabei müssen Sie weitere Auskunft über Ihre persönlichen Umstände, wie Berufstätigkeit und Gesundheit machen.

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