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Rechtsanwalt Rücknahme Kündigung Aachen

Dienstleistung im Arbeitsrecht

Rechtliche Unterstützung für Arbeitnehmer bei Kündigungsrücknahme

Sie möchten Ihre Kündigung zurücknehmen? Eine Kündigung beendet ein Arbeitsverhältnis einseitig. Doch aus verschiedenen Gründen bereuen Arbeitgeber oder Arbeitnehmer die Kündigung rückwirkend. In solchen Fällen ist eine Rücknahme der Kündigung nicht ungewöhnlich. 

Aber was genau bedeutet es, wenn jemand eine Kündigung widerrufen möchte? In welcher Form kann ich die Kündigung zurückziehen? Und kann der Arbeitgeber die Kündigung problemlos zurückziehen? Diese Fragen erläutere ich im Folgenden genauer.

Wer kann die Kündigung zurückziehen?

Wenn Sie eine Kündigung erhalten haben, mag das Ende Ihres Arbeitsverhältnisses unausweichlich erscheinen. Die Wirksamkeit dieser Kündigung hängt jedoch nur davon ab, ob sie gerechtfertigt ist. Aber was passiert, wenn Ihr Chef seine Meinung ändert? Kann eine Kündigung zurückgenommen werden? 

  • Generell ist es schwierig, eine bereits ausgesprochene Kündigung zurückzuziehen. 

    • Als einseitige Willenserklärung ist ihre Wirksamkeit nicht von der Zustimmung des Arbeitnehmers abhängig. 

    • Sie tritt bereits mit dem Zugang beim Arbeitnehmer in Kraft.

    • Eine einseitige Rücknahme durch den Arbeitgeber ist daher nicht möglich.

  • Eine Kündigung kann nur zurückgenommen werden, wenn der betroffene Arbeitnehmer zustimmt. 

    • Andernfalls bleibt die Kündigung wirksam und das Arbeitsverhältnis endet zum vereinbarten Zeitpunkt. 

  • Kann ein Arbeitnehmer seine eigene Kündigung zurückziehen? 

    • Auch hier ist eine Rücknahme nur mit Zustimmung des Arbeitgebers möglich. 

    • Man kann dem Arbeitgeber eine Kündigungsrücknahme vorschlagen und damit zeigen, dass man nicht mehr an der Kündigung festhalten möchte.

Die Kündigungen können zurückgenommen werden

  • Rücknahme einer schriftlichen Kündigung

    • Eine schriftliche Kündigung kann nicht einseitig zurückgenommen werden.

    • Stattdessen wird Ihr Arbeitgeber in der Regel eine Kündigungsrücknahme formulieren und um Ihre Zustimmung bitten. 

    • Die Wirksamkeit dieser Rücknahme hängt jedoch davon ab, ob der Vertragspartner zustimmt und somit dem Fortbestehen des Vertrags zustimmt. 

    • Andernfalls bleibt die Kündigung wirksam und das Arbeitsverhältnis endet nach Ablauf der Kündigungsfrist.

  • Rücknahme einer mündlichen Kündigung 

    • Eine mündliche Kündigung kann problemlos zurückgenommen werden, da gemäß §125 BGB eine mündliche Kündigung unwirksam ist. 

    • Die Schriftform ist für eine Kündigung erforderlich, weshalb die Rücknahme einer mündlichen Kündigung unkompliziert ist.

  • Rücknahme einer fristlosen Kündigung 

    • Die Rücknahme einer fristlosen Kündigung erfolgt auf ähnliche Weise wie bei einer ordentlichen Kündigung und erfordert die Zustimmung des Vertragspartners. 

    • Da eine fristlose Kündigung jedoch auf der Unzumutbarkeit des Festhaltens am Arbeitsvertrag basiert, ist eine Rücknahme eher selten.

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Bis zu welchem Zeitpunkt ist es möglich, eine Kündigung zurückzunehmen?

Die Möglichkeit zur Rücknahme einer Kündigung besteht theoretisch bis zum Ende der Kündigungsfrist. 

  • Sobald der Arbeitnehmer der Kündigungsrücknahme zustimmt, kann das Arbeitsverhältnis nahtlos weiterbestehen. 

  • Wenn beide Vertragspartner die Rücknahme befürworten, wird die Kündigung praktisch hinfällig, und der Arbeitsvertrag bleibt bestehen. 

  • Es ist wichtig zu verstehen, dass die Kündigungsrücknahme rechtlich betrachtet ein Vertragsangebot darstellt, das es dem Vertragspartner ermöglicht, den alten Arbeitsvertrag fortzusetzen.

Wie reagieren, wenn der Arbeitgeber die Kündigung zurückzieht: Akzeptieren oder Ablehnen?

  • Wenn Ihr Arbeitgeber seine Kündigung zurückziehen möchte, stehen Ihnen zwei Möglichkeiten zur Verfügung:

    • Akzeptieren der Kündigungsrücknahme.

    • Ablehnen der Kündigungsrücknahme.

  • Sie sind nicht verpflichtet, die Rücknahme der Kündigung zu akzeptieren. 

    • Auch, wenn Ihr Chef die Kündigung zurückziehen möchte, können Sie sich dazu entschließen, nicht länger am Arbeitsverhältnis festzuhalten. 

    • In diesem Fall können Sie die Kündigungsrücknahme ablehnen. 

    • Dadurch bleibt die Kündigung wirksam, und Ihr Arbeitsverhältnis endet nach Ablauf der Kündigungsfrist. 

  • Typische Gründe, die gegen eine Fortsetzung des Arbeitsvertrags sprechen könnten, sind:

    • Beleidigungen durch den Arbeitgeber, ein schlechtes Arbeitsklima oder die Behauptung des Arbeitgebers, dass dem Arbeitnehmer bestimmte Qualifikationen fehlen.

Wenn der Betriebsrat einer Kündigung nicht zustimmt: Rechte und Optionen

Eine Zustimmung des Betriebsrats ist grundsätzlich nicht erforderlich, wenn es um Kündigungen geht.

  • Jedoch muss der Arbeitgeber den Betriebsrat immer anhören, bevor er eine Kündigung ausspricht. 

  • Es gibt jedoch bestimmte Arbeitnehmergruppen, bei denen der Betriebsrat einer Kündigung zustimmen muss. 

    • Dazu gehören beispielsweise Mitglieder des Betriebsrats oder Auszubildende, da sie einen besonderen Schutz genießen. 

  • Wenn sich der Arbeitgeber jedoch dazu entscheidet, eine Kündigung zurückzunehmen, ist die Zustimmung des Betriebsrats nicht mehr erforderlich.

Rücknahme einer Kündigungsschutzklage: Was Sie wissen sollten

Wenn Sie eine Kündigung von Ihrem Arbeitgeber erhalten haben, haben Sie drei Wochen Zeit, eine Kündigungsschutzklage beim zuständigen Arbeitsgericht einzureichen. 

  • Es ist ratsam, hierfür einen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht hinzuzuziehen, um Ihre Interessen bestmöglich zu vertreten. 

  • Beachten Sie jedoch, dass Sie eine einmal eingereichte Kündigungsschutzklage nur bis zum Beginn der mündlichen Verhandlung zurücknehmen können.

  • Die Zustimmung des Beklagten kann diesen Zeitpunkt jedoch ändern und ermöglicht sogar eine Rücknahme während der Verhandlung. 

    • Es ist wichtig zu wissen, dass die Einlegung der Kündigungsschutzklage nicht automatisch eine Zustimmung zur Rücknahme der Kündigung seitens des Arbeitgebers darstellt. 

  • In einigen Fällen kann es sogar vorteilhaft sein, gemeinsam mit einem Anwalt für Arbeitsrecht den gerichtlichen Weg zu gehen, selbst wenn Ihr Arbeitgeber von einer Kündigung absehen möchte. 

Denn sollte sich herausstellen, dass das Arbeitsverhältnis nicht beendet ist, Ihnen jedoch kein Festhalten am Vertrag mehr zuzumuten ist, kann Ihnen trotzdem ein Zahlungsanspruch zustehen.

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Wir beraten Sie gerne umfassend und persönlich bei Ihrem Anliegen.

Rechtsberatung für Arbeitnehmer bei der Rücknahme von Kündigungen

Benötigen Sie professionelle Unterstützung bei der Rücknahme von Kündigungen? Mit meiner Erfahrung im Arbeitsrecht stehe ich Ihnen zur Seite, um Ihnen als Arbeitnehmern rechtliche Beratung und Vertretung anzubieten. 
  • Für Arbeitnehmer: 

    • Wenn Sie eine Kündigung erhalten haben und der Arbeitgeber diese zurückziehen möchte, ist es wichtig, Ihre Rechte zu verstehen und eine faire Vereinbarung zu treffen.

    • Ich stehe Ihnen mit meinen unserer Fachkenntnis im Arbeitsrecht zur Verfügung, um Ihre Interessen zu verteidigen und eine angemessene Lösung zu finden.

Vertrauen Sie auf meine Erfahrung im Arbeitsrecht und nehmen Sie Kontakt auf, um eine individuelle Beratung zu erhalten.
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Eine einseitige Rücknahme einer Kündigung durch den Arbeitgeber ist nicht möglich. Die Kündigung kann nur zurückgenommen werden, wenn der betroffene Arbeitnehmer damit einverstanden ist. Falls der Arbeitnehmer die Rücknahme ablehnt, bleibt die Kündigung wirksam.
Nimmt der Arbeitgeber seine Kündigung zurück, wird ein laufendes Klageverfahren gegen die Kündigung wird dadurch nicht automatisch beendet. Wenn der Arbeitgeber die Kündigung zurückzieht, stellt dies vielmehr ein Angebot an den Arbeitnehmer dar, das Arbeitsverhältnis fortzusetzen.

Bei Versand per Einschreiben mit Rückschein gilt die Kündigung als zugegangen, sobald der Empfänger den Rückschein unterzeichnet und zurücksendet. Beim Versand per Einschreiben mit Einwurf ist die Kündigung zugegangen, sobald die Sendung in den Briefkasten des Empfängers eingeworfen wurde.

Die Rücknahme einer mündlichen Kündigung ist unkompliziert, da sie nicht den erforderlichen Formerfordernissen aus §125 BGB entspricht. Die Schriftform ist entscheidend für die Wirksamkeit einer Kündigung. Diese gesetzliche Anforderung stellt sicher, dass die rechtlichen Konsequenzen einer Kündigung bewusst sind.

Die Rücknahme einer fristlosen Kündigung erfolgt auf ähnliche Weise wie bei einer ordentlichen Kündigung und erfordert die Zustimmung des Vertragspartners. Da eine fristlose Kündigung jedoch auf der Unzumutbarkeit des Festhaltens am Arbeitsvertrag basiert, ist eine Rücknahme eher selten.
Theoretisch kann die Kündigung bis zum Ende der Kündigungsfrist zurückgezogen werden. Sobald der Arbeitnehmer der Rücknahme der Kündigung zustimmt, kann das Arbeitsverhältnis problemlos fortgesetzt werden. Eine einvernehmliche Rücknahme der Kündigung bedeutet, dass die Kündigung ihre Wirksamkeit verliert. 
Sobald Sie eine Kündigungsschutzklage eingereicht haben, ist eine Rücknahme nur bis zum Beginn der mündlichen Verhandlung möglich. Die Zustimmung des Beklagten kann diese Frist verlängern. Wenn der Beklagte der Rücknahme zustimmt, ist sogar eine wirksame Rücknahme während der Verhandlung möglich.
Ausdrücklich durch mündliche Äußerung, schriftlich auf Papier, per E-Mail oder durch eine Erklärung per Gerichtsprotokoll. Aber auch durch das Verhalten selbst kann die Zustimmung indirekt erfolgen, sofern daraus geschlussfolgert werden kann, dass der Vertragspartner das Arbeitsverhältnis entsprechend fortsetzen möchte.
Die Anwaltskosten müssen von jeder Partei unabhängig vom Ausgang des Prozesses getragen werden. Wenn die Kündigungsschutzklage in zweiter Instanz vor dem Landesarbeitsgericht verhandelt wird, trägt der Unterlegene sowohl die Anwalts- als auch die Gerichtskosten.
Rein rechtlich ist es möglich, aber aus Arbeitgebersicht im Allgemeinen nicht zu empfehlen. Denn wenn ein Arbeitgeber gleichzeitig an der Wirksamkeit der Kündigung festhält und den gekündigten Arbeitnehmer zur Arbeit auffordert, signalisiert er, dass er die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses akzeptiert.

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